Wird der Eingriff von der Krankenkasse übernommen?
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ärztliche Leistungen nur erstatten, wenn das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt ist. Dies bedeutet, dass nur Leistungen erstattet werden, die „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ sind. Sie dürfen das Maß des „Notwendigen“ nicht überschreiten.
Für die Lidkorrektur bedeutet dies, dass in erster Linie die Funktion des Lides wiederhergestellt werden muss, um die oben genannten Kriterien zu erfüllen. Darüberhinaus gehende Maßnahmen unter anderem zur Verbesserung auch der Ästhetik würden das effiziente Maß des „Notwendigen“ überschreiten.
Egal für welche der in dieser Broschüre beschriebenen Methoden der Lidkorrektur Sie sich entscheiden würden, sie alle übersteigen in jedem Fall dieses Maß, da für uns nicht nur die Wiederherstellung der Funktion des Lides im Vordergrund steht sondern verständlicherweise genauso auch ein optimales ästhetisches Ergebnis. Ein „ausreichendes“ ästhetisches Ergebnis genügt uns nicht, wodurch eine Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
Auch bei Privatversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen sieht die Sache nicht unbedingt besser aus. In den letzten Jahren waren nur wenige private Krankenversicherungen bereit, die Leistungen vollständig zu übernehmen. Sehr viel häufiger wurde nur ein Teil (manchmal nur ein Drittel) der Leistungen erstattet.
Private Krankenversicherungen profitieren von einer anderen Interpretation der ärztlichen Gebührenordnung und sehen vielleicht auch deshalb nicht alle von uns empfohlenen Behandlungsschritte als notwendig an. Manchmal versuchen sie auch einzelne Leistungen anderen Leistungen zu- bzw. unterordnen, um dann nur noch diese Leistung zu erstatten.
Sie haben dafür den neuen Begriff „Zielleistung“ geschaffen, der in allen Ablehnungsbescheiden der Versicherungen jetzt auftaucht. Wahrscheinlich werden irgendwann einmal Gerichte darüber entscheiden müssen. Da wir diese Gerichtsentscheidungen nicht abwarten können und auch unsere Zeit und Energie hier nicht vergeuden möchten, besprechen wir mit unseren Patienten nach einem eingehenden Untersuchungs- und Beratungsgespräch die aus unserer Sicht notwendigen Behandlungsschritte und Sie erhalten einen Kostenvoranschlag entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung.
Gehen Sie aber besser davon aus, dass die gesetzlichen Versicherungen die Kosten überhaupt nicht und die privaten Krankenversicherungen bzw. auch die Zusatzversicherungen maximal einen kleinen Anteil übernehmen werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Oberlidkorrektur?
In Abhängigkeit von den vorliegenden Altersveränderungen, den Korrekturwünschen des Patienten, der Operationsmethode, der gewünschten Anästhesie (Sedierung oder Vollnarkose) sowie weiteren Faktoren (wie z. B. Dauermedikation mit Gerinnungshemmern) liegen die Kosten für eine Oberlidkorrektur in der Regel ab 2.200 Euro. Dies beinhaltet die Korrektur beider Augen einschließlich der gesamten Nachbehandlung.
Bei Patienten, die über eine dauerhafte starke Anspannung der Stirnmuskulatur versuchen, die Augen ausreichend zu öffnen, kommen eventuell noch 150 bis 250 Euro für eine Vorbehandlung mit Botulinumtoxin hinzu.